facebok.pw – Erste Entscheidung nach dem Uniform Rapid Suspension System (URS) ergangen
Mit dem Uniform Rapid Suspension System (URS) wurde im Zuge der Einführung der neuen Top-Level-Domains ein weiterer Schutzmechanismus eingeführt, der es Markeninhabern ermöglicht, auf schnellem Weg gegen missbräuchliche Domainregistrierung und Domainbenutzung vorzugehen. Dabei kann im URS-Verfahren im Gegensatz zum Verfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP), in dem die Löschung oder Übertragung eines Domainnamens beantragt werden kann, nur die Stilllegung erwirkt werden.
Die neuen Top-Level-Domains wurden noch nicht einmal eingeführt (aktuell läuft die erste Sunrise-Phase), da wurde schon die erste URS-Entscheidung veröffentlicht. Die .PW Registry, die die ccTLD “.pw” (Palau) als “Professional Web” vermarktet, hatte bereits im Sommer dieses Jahres das URS-Verfahren für Second-Level-Domains unter der TLD „.pw“ für verbindlich erklärt und ermöglichte auf diesem Weg die erste URS-Entscheidung noch vor Einführung der neuen Top-Level-Domains.
Der Sachverhalt im Fall um „facebok.pw“ (Facebook Inc. v. Radoslav, NAF Claim No. 1515825) scheint sehr eindeutig gewesen zu sein, so dass zu Gunsten der Antragstellerin entschieden wurde. Unter dem Domainnamen ist noch bis zum Ende des Registrierungszeitraums ein Hinweis abrufbar, dass die Webseite stillgelegt wurde.
Weitere Einzelheiten zum URS-Verfahren finden Sie im Beitrag Uniform Rapid Suspension System (URS).
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[…] Bislang gibt es nur eine URS-Entscheidung, die den Domainnamen “facebok.pw” betraf. […]
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