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Et al.19. November 2005 | 62943 | 0
Et al., selten ausgeschrieben et alteri oder et alii (bzw. et alterae / et aliae oder et altera / et alia) ist lateinisch und bedeutet und andere (männlicher, weiblicher oder sächlicher Plural). Quelle: wikipedia"ius in rem" / "ius in personam"12. Oktober 2005 | 35365 | 2
Das jus in Rem ist das Abzeichen der Eigenschaft; das jus im personam ist ein bloßer persönlicher Anspruch. Quelle: encyclopedia.jrank.orgunmittelbares Herrschaftsverhältnis des Eigentümers an der Sache (ius in rem) Quelle: LRZ MünchenVielleicht ist es ja doch viel einfacher. Soweit ich verstanden habe, ist ein "ius in personam" ein Recht, das nur gegenüber einer anderen Person wirkt (wie z.B. Rechte aus einem Vertragsverhältnis), ein "ius in rem" ist ein Recht, das gegenüber jedermann wirkt (wie z.B. das Eigentum). Richtig? ne bis in idem03. Mai 2005 | 34637 | 1
Gefunden im Thomas/Putzo, ZPO, 25. A., § 322 Rz. 7
Grundsatz im Strafrecht nach dem ein Täter wegen einer Straftat nur einmal verurteilt werden darf (Strafklageverbrauch). Quelle: lexexactLateinisch: "Nicht zweimal in derselben Sache". Verbot einer erneuten Strafverfolgung des Täters wegen derselben Tat, sog. "Strafklageverbrauch". Dies folgt aus § 103 GG. Besonders problematisch ist, was alles zu einer einzigen Tat gehört. Quelle: JuracafeEine etwas ausführlichere Erläuterung gibt es bei uni-protokolle.de. dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est04. April 2005 | 31877 | 0
Gefunden im Palandt, 63. A, § 242, Rz. 52.
Arglistig handelt, wer etwas fordert, das er sofort wieder herauszugeben muss. Dies ist ein Anwendungsfall des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) sagt das Juraforum,Böswillig handelt, wer fordert, was sofort zurückgewährt werden muss: Diese Wendung leitet sich aus dem Rechtsgrundsatz ab, dass man seine Rechte bei Rechtsmissbrauch nicht durchsetzen kann; jedenfalls steht dem Schuldner die dolo agit Einrede zu. sagt netzwelt,Lat. sinngemäß: Mit Arglist handelt, wer etwas fordert, was er sogleich wieder zurückerstatten muss. In solchen Fällen kann der Schuldner dem Gläubiger die Herausgabe, mit dieser Einrede verweigern. Es handelt sich dabei um eine Ausprägung des Rechtsgrundsatzes von Treu und Glauben. sagt lexexakt.Judex a quo / Judex ad quem02. April 2005 | 31883 | 0
Judex a quo: Gericht, welches die Entscheidung erlassen hat (Prozeßgericht)
Judex ad quem: Nächsthöheres Gericht Clausula rebus sic stantibus02. Februar 2005 | 32198 | 0
Gefunden im Palandt, 63. A., § 313 Rz. 11 und 22.
Wortwörtlich: Vorbehaltlich, dass die Dinge so bleiben. Die Vertragsparteien erwarten, dass sich das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bis zur Vertragserfüllung nicht wesentlich ändert (bei Störung der Geschäftsgrundlage). sagt das Juraforum. |
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